Von der Herstellung über den Versand und die Lagerung bis zum Einsatzort („from factory to foxhole“) durch die standardisierte Kennzeichnung und Identifikation von Produkten und Sendungen will die Bundeswehr eine effektive Materialverfolgung sicherstellen.
Als Schlüssel zur transparenten Lieferkette sollen dabei die global gültigen GS1 Standards dienen. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) macht dazu klare Vorgaben:
Laut der Technischen Lieferbedingung TL A-0032 müssen Produkte, die katalogisiert oder zu katalogisieren sind, also Versorgungsartikel (VersArt), die an die Bundeswehr geliefert werden, eindeutig und möglichst dauerhaft mit einem GS1 Datenträger gekennzeichnet werden. Ziel ist es, über alle logistischen Prozesse hinweg eine maschinenlesbare Identifizierung zu gewährleisten und einen durchgängig transparenten Informations- und Warenfluss sicherzustellen.
Im Rahmen der Automatischen Identifizierungstechnik (AIT) ist demnach zur Kennzeichnung von Produkten grundsätzlich der GS1-128-Strichcode anzuwenden. Ist dies zum Beispiel aus Platzgründen nicht möglich, kann nach Vorgaben des Auftraggebers Bundeswehr alternativ auch der GS1 DataMatrix eingesetzt werden.
Für die Kennzeichnung von Sendungen im Transportprozess ist aus schließlich der GS1-128-Strichcode zu nutzen, wenn vertraglich vereinbart.
Schritt eins ist erfolgreich abgeschlossen: Sie haben als Unternehmen eigenständig Globale Artikelnummern gebildet und an die Bundeswehr kommuniziert (Der Austausch von logistischen Daten ist in der jeweiligen Version der TL A-0032 geregelt.).
Grundsätzlich sind diese Nummern jetzt als GS1-128-Strichcode oder nach Vorgaben des Auftraggebers Bundeswehr als GS1 DataMatrix darzustellen und auf den Produkten anzubringen. Neben der GTIN gehört fallweise optional eine Serialnummer oder Chargennummer zur Kennzeichnung.
Dabei ist grundsätzlich das GS1 Datenbezeichnerkonzept zu beachten. Dieses ist identisch für den GS1-128-Strichcode und den GS1 DataMatrix – das heißt, für unterschiedliche Datenträger und Anwendungen (Produkt/Sendung) gibt es immer nur ein einheitliches und weltweit abgestimmtes Konzept. Dabei ist zu beachten, dass die Klammern (), welche die Datenbezeichner umschließen, im Klartext mit angegeben werden müssen. In den GS1 Codes selbst dürfen sie jedoch nicht mit verschlüsselt werden.
Derzeit sind für die Bundeswehr folgende Datenbezeichner für Produkte und Sendungen zugelassen:
Datenbezeichner Codierter Dateninhalt Formatausprägung Anwendung
(01) GTIN n2+n14 Produkt
(10) Chargennummer n2+an..20 Produkt
(21) Serialnummer n2+an..20 Produkt
(00) Serial Shipping Container Code (SSCC) n2+n18 Sendung
n2 = Numerisch 2-stellig = Datenbezeichner „01“; „10“; „21“; „00“
n14 = Numerisch 14-stellig = GTIN mit führender „0“
an..20 = Alphanumerisch bis zu 20-stellig
n18 = Numerisch 18-stellig = SSCC mit führender „3“
Beispielhafter GS1-128-Strichcode mit GTIN und Serialnummer
Beispielhafter GS1 DataMatrix mit GTIN und Serialnummer
In den GS1 Datenträgern sind für jedes Produkt in codierter Form die GTIN und fallweise optional die zugehörige Serialnummer oder Chargennummer zu verschlüsseln. Die Codierung der 13-stelligen GTIN muss dabei immer im GS1-128-Strichcode und GS1 DataMatrix numerisch 14-stellig mit führender „0“ umgesetzt werden.
Beim GS1-128-Strichcode sind die GTIN und fallweise optional die zugehörige Serialnummer oder Chargennummer immer klarschriftlich unterhalb des Datenträgers mit aufzuführen.
Auch bei Verwendung des GS1 DataMatrix lautet die Anforderung, die Informationen zusätzlich klarschriftlich aufzubringen und zwar die GTIN immer unterhalb des Datenträgers und fallweise optional die Serialnummer oder Chargennummer oberhalb des GS1 DataMatrix.
Sollte es aus Platzgründen nicht möglich sein, klarschriftliche Informationen anzubringen, so können diese beim GS1 DataMatrix auch entfallen.
Kennzeichnung eines Produkts im GS1-128-Strichcode – in Anlehnung an TL A-0032
Direktkennzeichnung eines Produkts mit GS1 DataMatrix
Transportetikett mit SSCC 340123450000216753
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