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AIDC-BOX GmbH & CO. KG

Bergstraße 58

56203 Höhr-Grenzhausen


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister


Registergericht: Montabaur 


Registernummer: HRA 21468

USt-IdNr. DE 292865423


vertreten durch die Komplementärin

AIDC-BOX Verwaltungs GmbH


Geschäftsführer Eckhard Franz


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister


Registergericht: Montabaur 

Registernummer: HRB 23833


Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2624 952341

Fax:         +49 (0) 2624 952345

E-Mail: info@aidc-box.com


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:


Eckhard Franz

Bergstraße 58

56203 Höhr-Grenzhausen

 

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. 

Quellen: eRecht24.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


AIDC-BOX GmbH & Co KG

Herr Eckhard Franz

Bergstraße 58

56203 Höhr-Grenzhausen


Tel :  +49 (0) 2624 952341

Fax:  +49 (0) 2624 952345

Mail: info@aidc-box.com

Web: www.aidc-box.com



Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.


1) Vertragsabschluss

a) Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsveränderungen und –Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 

b) Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Maßangaben aus unseren Prospekten, Handbüchern, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.


2) Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung, Zoll und andere öffentliche Abgaben. Hierzu kommt die gültige gesetzliche Umsatzsteuer. 

b) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung aufgedruckt. 

c) Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, dann dürfen wir sofort unsere Gesamtforderung fällig stellen. Wir sind weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. 

d) Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem von der Bundesbank festgelegten Diskontsatz zu beanspruchen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 

e) Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen und von uns schriftlich festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.


3) Liefertermine

a) Liefertermine richten sich nach dem im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. 

b) Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), nicht einhalten, so werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten erbringen können, können wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von drei Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsabschluss erkennbar sein, sind wir zum Rücktritt nicht berechtigt.


4) Lieferung und Verpackung

a) Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstands geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden übergeben, zum Transport gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. 

b) Teillieferungen und –leistungen sind zulässig.


5) Eigentumsvorbehalt

a) Von uns gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 

b) Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen. 

c) Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind u nzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung), bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben. 

d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

e) Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser rechte mitzuwirken.


6) Mängelgewährleistung

a) Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, sind wir verpflichtet diese Mängel zu beheben. Dies gilt nicht wenn Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage oder Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruhen. Ändert oder repariert der Kunde von uns gelieferte Ware oder lässt er Änderungen oder Reparaturen durch Dritte vornehmen, erlischt insoweit die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen oder Reparaturen für den Mangel nicht ursächlich, oder nicht mit ursächlich sind. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst Nachbesserung verlangen kann. Wir werden die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen. 

b) Solange wir unserer Pflicht zur Nachbesserung nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden wieder auf. 

c) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir Verpflichtet, die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Kunde hat die mangelhafte Ware auf eig ene Kosten an uns zu schicken; die Kosten für den Rücktransport zum Kunden tragen wir. Wechseln wir im Zuge von Nachbesserungsarbeiten von uns gelieferte Materialien des Kunden aus, erwerben wir an den ausgewechselten Teilen das Eigentum. 

d) Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat. 

e) Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab dem Gefahrübergang gem. Ziff. 4.a. Ausgenommen sind Verschleißteile.


7) Haftung

a) Für eine schuldhafte Verletzung unserer Vertragspflichten haften wir nach dem gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den vorhersehbaren Schaden.

b) In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen, aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten (Informationen, Unterweisungen etc.) wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns ausgeschlossen. 

c) Soweit wir technische Ratschläge und Empfehlungen geben, beruhen diese auf sorgfältiger Prüfung; jegliche Haftung dafür ist aber ausgeschlossen. Die Prüfung, ob sich die bestellte oder die von uns vorgeschlagene Ware für den vom Kunden vorgesehenem Verwendungszweck eignet, obliegt allein beim Kunden.


8) Urheber- und Eigentumsrechte; Vertraulichkeit

a) Der Kunde darf die von uns vorgelegten Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Muster, Datenträger mit oder ohne Software, technische Unterlagen und das ihm überlassene Know-How nur dann an Dritte weitergeben oder ihnen bekannt machen, wenn wir zuvor schriftlich zugestimmt haben. Etwaige Urheberrechte behalten wir uns ausdrücklich vor.

b) Wir bleiben Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den von uns gelieferten Produkten und an dem Kunden überlassenen Software. 

c) Beide Vertragspartner werden alle Daten, Informationen und Unterlagen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse darstellen, vertraulich behandeln und keinem Dritten zugängig machen. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern und Beauftragten auferlegen.


9) Schlussbestimmung

a) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Davon ausgenommen, d.h. unanwendbar ist das UN-Abkommen über den internationalen Warenkauf. 

b) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Höhr-Grenzhausen.

c) Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird durch unseren Sitz bestimmt. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 

d) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.

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